So lange wie möglich zu Hause bleiben – das ist ein oft geäußerter und verständlicher Wunsch von Pflegebedürftigen. Die Aufgabe, den kranken oder alten Menschen dieses zu ermöglichen, kommt Familienmitgliedern oder einem professionellen Dienstleister zu. Der Beitrag informiert über die Grundlagen der ambulanten Pflege, die Kosten für den Pflegedienst und die Leistungen der Pflegekasse.
Was versteht man unter häuslicher Pflege?
Infolge einer schweren Erkrankung oder altersbedingt sind viele Senioren auf Hilfe angewiesen. Bei der ambulanten oder häuslichen Pflege liegt der Fokus darauf, die pflegebedürftige Person so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden zu betreuen. Die Pflege übernimmt eine professionelle Pflegekraft oder ein Angehöriger. Neben pflegerischen und medizinischen Aufgaben erledigt die Pflegeperson verschiedene Tätigkeiten im Haushalt.
Wer darf die Pflege zu Hause übernehmen?
Trotz Einschränkungen wünschen sich viele Betroffene, so lange wie möglich in ihrem gewohnten Umfeld zu leben. Daher übernehmen in den meisten Fällen Angehörige die häusliche Pflege und Betreuung. Dazu gehören alltägliche Aufgaben wie Einkäufe, das Verabreichen von Medikamenten, das Anziehen oder die Körperpflege. Haben die Angehörigen nicht genug Zeit oder sind nicht in der Lage, die Pflege allein zu bewältigen, empfiehlt sich eine professionelle Betreuung durch einen Mitarbeiter eines ambulanten Pflegedienstes. Die Pflegekraft kommt je nach Bedarf mehrmals in der Woche oder am Tag, um Betroffene zu unterstützen und Angehörige bei den alltäglichen Aufgaben zu entlasten.
Tipp: Auf der Seite https://gutbetreut.net/ werden beispielhaft die Leistungen eines regionalen Pflegedienstes vorgestellt. Neben ambulanten Pflegediensten bieten sich Einzelpflegekräfte an. Die selbstständigen Pflegekräfte schließen mit den Pflegekassen Einzelverträge, sofern ihr Einsatz nachweislich wirtschaftlicher oder wirksamer ist als das Angebot des ambulanten Pflegedienstes.
Zur Finanzierung nehmen Pflegebedürftige die Pflegesachleistungen in Anspruch. Tipp: Ist eine ganztägige Betreuung notwendig, kommt eine Pflegekraft aus dem Ausland infrage. Diese wohnt im Haus und eilt im Rahmen der 24-Stunden-Pflege jederzeit zu Hilfe.
Häusliche Pflege: die Kosten
Nehmen Pflegebedürftige einen ambulanten Pflegedienst für die häusliche Pflege in Anspruch, kommen zusätzliche Kosten auf sie zu, die sich zwischen den Bundesländern und den einzelnen Anbietern unterscheiden. Grundlage der Abrechnung sind verrichtungsbezogene Leistungskomplexe. Im Rahmen der häuslichen Pflege übernimmt die Pflegekraft verschiedene Aufgaben, darunter:
- Verbandswechsel, Medikamentengabe und Spritzen zur medizinischen Behandlungspflege
- Hauswirtschaftliche Dienstleistungen (Kochen, Einkaufen, Reinigungsarbeiten)
- Hilfe bei Mobilität, Körperpflege, Ernährung als Teil der Grundpflege
- Betreuung der Senioren in ihrer Freizeit (sinnvolle Beschäftigungen bieten, gemeinsame Spaziergänge oder Besuche kultureller Veranstaltungen)
- Beratung von Pflegebedürftigen und Angehörigen
- Besuche zur Qualitäts- und Beratungssicherung bei Personen, die ausschließlich von Angehörigen gepflegt werden, um eine gute Versorgung nach SGB XI § 37.3 zu gewährleisten
Der Umfang der häuslichen Pflege und damit auch die zu erwartenden Kosten hängen davon ab, wie pflegebedürftig die Person ist.
Welche Kosten übernimmt die Pflegeversicherung
Um Betroffene bestmöglich in ihrem Alltag zu unterstützen, übernehmen die Pflegekassen verschiedene Leistungen, darunter Pflegegeld, Pflegesachleistungen sowie die Kosten für Hilfsmittel. Voraussetzung dafür ist, dass die Pflegeperson mindestens Pflegegrad 2 hat.
Pflegesachleistungen für die professionelle häusliche Pflege
Um im Rahmen der häuslichen Pflege eine professionelle Pflegekraft in Anspruch zu nehmen, beantragen Betroffene Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI bei der zuständigen Pflegekasse. Die Pflegeversicherung wickelt die Abrechnung der Leistungen direkt mit dem Dienstleister ab, dazu zählen:
- Haushaltsdienste
- körperbezogene Pflege
- Betreuung
- pflegefachliche Anleitung der Angehörigen
Dabei erfolgt die Übernahme der Kosten nur bis zur zulässigen Höchstgrenze. Diese hängt vom jeweiligen Pflegegrad ab. Die Tabelle gibt einen Überblick über die Höhe der Pflegesachleistungen (Stand 2023):
Pflegegrad | Höhe der Pflegesachleistung pro Monat |
1 | Es besteht kein Anspruch auf Pflegesachleistungen. |
2 | 724,- € |
3 | 1.363,- € |
4 | 1.693,- € |
5 | 2.095,- € |
Die restlichen Kosten trägt der Versicherte. Ab dem 1. Januar 2024 steigt die Höhe der Pflegesachleistungen um 5 Prozent, ein Jahr später um weitere 4,5 Prozent.
Pflegegeld für pflegende Angehörige
Die häusliche Pflege durch Angehörige bezuschusst die Pflegekasse mit einem kleinen Betrag. Bezieht die zu pflegende Person keine Pflegesachleistungen, hat sie Anspruch auf das volle Pflegegeld. Meist zahlen Versicherte das Geld der Pflegeperson aus, um sie für die Hilfe zu entlohnen. Generell dient es jedoch der freien Verwendung. Die Höhe der Leistung hängt vom jeweiligen Pflegegrad ab.
Im Vergleich zu den Pflegesachleistungen fallen die Beträge jedoch wesentlich geringer aus. Voraussetzung für den Erhalt von Pflegegeld ist eine Pflichtberatung nach § 37.3 SGB XI, die mindestens zwei Mal pro Jahr stattfindet (bei Pflegegrad 4 und 5 einmal im Quartal). Bei dem Besuch erhalten Pflegepersonen praktische und theoretische Anleitung bei der Pflege. Der Gutachter überprüft zudem die Qualität der häuslichen Pflege. Die Tabelle zeigt die aktuelle Höhe des Pflegegelds, unterteilt nach Pflegegrad:
Pflegegrad | Höhe des monatlichen Pflegegelds |
1 | Es besteht kein Anspruch auf Pflegegeld. |
2 | 316,- € |
3 | 545,- € |
4 | 728,- € |
5 | 901,- € |
Am 01.01.2024 steigt das Pflegegeld um 5 Prozent. Personen mit Pflegegrad 1 haben zwar keinen Anspruch darauf, können jedoch einen Entlastungsbetrag in Höhe von monatlich 125 Euro beantragen.
Kombinationsleistungen: Anteilige Auszahlung von Pflegegeld und Pflegesachleistungen
Menschen, die nicht den gesamten Betrag an Pflegesachleistungen beanspruchen, haben die Möglichkeit, die verbleibende Summe in Pflegegeld umzuwandeln. Das bedeutet im Umkehrschluss auch, dass die pflegebedürftige Person weniger Pflegegeld bezieht, wenn sie sich tage- oder stundenweise professionelle Hilfe bei einem ambulanten Pflegedienst holt.
Teilstationäre und stationäre Dienstleistungen
- Ist die Pflegeperson krank, im Urlaub oder durch andere Umstände verhindert, zahlt die Pflegekasse die Kosten für die Ersatzpflege. Dann übernimmt der Pflegedienst für maximal sechs Wochen im Jahr die vollständige Pflege. Voraussetzung ist, dass die pflegebedürftige Person mindestens Pflegegrad 2 hat.
- Reicht die häusliche Pflege über einen kurzen Zeitraum nicht aus, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten für die vorübergehende Pflege (bis zu acht Wochen) im Heim.
- Bei der Tages- und Nachtpflege betreuen Pflegekräfte die zu betreuende Person stundenweise in der Pflegeeinrichtung.
Hilfsmittel für die häusliche Pflege
Die Pflegekasse übernimmt auf Antrag die anteiligen Kosten für benötigte Hilfsmittel, darunter:
- Pflegehilfsmittel wie Pflegebett, Notrufsystem und Verbrauchsprodukte (Desinfektionsmittel, Betteinlagen, Handschuhe und Schürzen), die zum täglichen Bedarf gehören und die häusliche Pflege erleichtern. Praktische Pflegeboxen erhalten Pflegebedürftige im Sanitätshaus.
- Hilfsmittel zum Behindertenausgleich wie Rollstühle, Gehhilfen und Beinprothesen, um die Teilhabe am täglichen Leben zu gewährleisten.
- Hilfsmittel zur Krankenbehandlung wie Insulinpens und Inhalatoren, die die ärztliche Behandlung unterstützen oder eine Verschlimmerung der Erkrankung verhindern.
Weitere Hilfsmittel, die den Alltag erleichtern, bestellen Pflegepersonen im Drogerieladen. Produkte wie Pflaster, CBD-Öle oder Hautpflegecremes, die nicht Teil des Hilfsmittelkataloges sind, finanzieren Betroffene aus eigener Tasche.
Zuschüsse zur Anpassung der Wohnung
Um die häusliche Pflege zu vereinfachen und die weitgehend selbstständige Lebensweise der pflegebedürftigen Person zu unterstützen, bezuschussen die Pflegekassen den Umbau der Wohnung mit bis zu 4.000 Euro pro Person. Hierbei handelt es sich in den meisten Fällen um Verbreiterungen der Türen, die Installation von Rampen und Treppenliften oder die barrierefreie Umgestaltung des Badezimmers.
Fazit
Im Rahmen der häuslichen Pflege erhalten Pflegebedürftige Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben durch Angehörige, einen ambulanten Pflegedienst oder selbstständige Altenpflegekräfte. Die Kosten dafür trägt die Pflegekasse anteilig. Zudem haben Betroffene Anspruch auf weitere Leistungen wie Pflegehilfsmittel oder Zuschüsse zur Wohnungsanpassung. Die Übernahme der Kosten erfolgt auf Antrag und hängt vom Pflegegrad ab.
Foto: ©Gina Sanders / stock adobe
arbeitet seit gut 30 Jahren als Wirtschafts- und Finanzjournalist, überdies seit rund zehn Jahren als Kommunikationsberater. Nach seinem Magister-Abschluss an der RWTH Aachen in den Fächern Germanistik, Anglistik und Politische Wissenschaft waren die ersten beruflichen Stationen Mitte der 1980er Jahre der Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen (Pressesprecher) sowie bis Mitte der 1990er Jahre einer der größten deutschen Finanzvertriebe (Kommunikationschef und Redenschreiber).