Cola, Eistee und Energydrinks könnten ab Sommer 2027 mehr kosten. Die Bundesregierung plant eine Zuckersteuer, die den Konsum zuckerreicher Getränke senken und die Krankenkassen finanziell entlasten soll.
Für Verbraucher stellen sich damit konkrete Fragen: Welche Produkte betrifft die Abgabe, wie hoch fällt sie aus und wann beginnt sie tatsächlich? Wer beim Einkauf regelmäßig Sonderangebote vergleicht, sollte künftig auch den Zuckergehalt und den Preis pro Liter beachten. Denn die geplante Belastung hängt davon ab, wie viel Zucker ein Getränk enthält. Dieser Artikel erklärt den Stand vom 26. Oktober 2026 und unterscheidet zwischen den bisherigen Plänen und endgültig geltendem Recht.
Zuckersteuer ab 2027 – alle wichtigen Informationen im Überblick
Hinter dem Begriff Zuckersteuer steckt derzeit keine allgemeine Abgabe auf sämtliche süßen Lebensmittel. Im Mittelpunkt stehen zuckergesüßte Getränke, für die die Bundesregierung zwei Steuerstufen vorsieht. Als Beginn nennt sie den 1. Juli 2027. Schokolade, Kekse oder Fruchtgummis gehören nach den bisherigen Plänen nicht zum erfassten Produktsortiment.
Hersteller sollen durch die Staffelung einen wirtschaftlichen Grund erhalten, weniger Zucker in ihren Rezepturen einzusetzen. Gleichzeitig erhofft sich die Politik finanzielle Entlastungen für die gesetzliche Krankenversicherung. Einen Überblick über die vorgesehenen Schwellenwerte und Produktgruppen bietet die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin, die das Vorhaben ausdrücklich unterstützt.
Wird die Zuckersteuer 2027 in Deutschland eingeführt?
Die Bundesregierung strebt die Einführung zum 1. Juli 2027 an, doch ein Kabinettsbeschluss allein schließt das Gesetzgebungsverfahren nicht ab. Am 14. Oktober 2026 billigte das Kabinett eine sogenannte Formulierungshilfe für die Regierungsfraktionen. Diese soll als Grundlage für Änderungen am Haushaltsbegleitgesetz dienen.
In der Regierungspressekonferenz vom 14. Oktober erklärte das Finanzministerium, dass der weitere Zeitplan bei den Fraktionen liege. Auch der Bundesrat wird sich mit den Regelungen befassen. Deshalb können sich Einzelheiten während der parlamentarischen Beratungen noch verändern. Für die persönliche Einkaufsplanung ist der Termin damit ein konkretes politisches Vorhaben, aber noch keine Garantie für unveränderte Regeln.
Was ist die Zuckersteuer und welche Ziele verfolgt sie?
Die geplante Zuckersteuer soll bestimmte Getränke verteuern, sobald sie festgelegte Zuckergrenzen erreichen. Sie soll sowohl Kaufentscheidungen als auch die Zusammensetzung der Produkte beeinflussen. Senken Unternehmen den Zuckergehalt unter eine Steuergrenze, können sie die Belastung verringern oder vermeiden.
Nach den Erläuterungen der Bundesregierung soll die Maßnahme insbesondere Kinder und Jugendliche vor den Folgen eines hohen Zuckerkonsums schützen. Dazu zählen unter anderem Übergewicht, Karies und Diabetes. Langfristig sollen dadurch auch die medizinischen Behandlungskosten sinken. Die Einnahmen sollen außerdem helfen, die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung stabil zu halten. Einen bestimmten gesundheitlichen Erfolg für jeden Einzelnen kann eine solche Steuer allerdings nicht garantieren.
Welche Lebensmittel und Getränke könnten von der Zuckersteuer betroffen sein?
Zu den vorgesehenen Produktgruppen gehören Limonaden, Eistees, Energydrinks und Fruchtnektare mit entsprechendem Zuckergehalt. Auch zuckerhaltige Sirupe und Konzentrate sollen grundsätzlich unter die Regelung fallen. Dagegen sieht die Planung Ausnahmen für reine Frucht- und Gemüsesäfte sowie ungesüßte Schorlen vor. Milch, Hafer- und Reisdrinks sowie entsprechende Mischgetränke sollen ebenfalls ausgenommen bleiben.
Auch Getränke mit Süßungsmitteln anstelle von Zucker gehören nach dem bisherigen Stand nicht zu den besteuerten Produkten. Diese geplanten Ausnahmen zeigen, warum die Bezeichnung „Zuckersteuer“ leicht zu Missverständnissen führt. Eine Steuerbefreiung sagt nämlich nicht automatisch aus, dass ein Getränk wenig Zucker enthält. Beim Einkauf bleibt deshalb die Nährwerttabelle aussagekräftiger als die Frage nach der Steuerpflicht.
Wie hoch könnte die Zuckersteuer ausfallen?
Der aktuelle Vorschlag sieht für Getränke mit mindestens fünf und weniger als acht Gramm Zucker je 100 Milliliter eine Steuer von 26 Cent pro Liter vor. Ab acht Gramm sollen 32 Cent pro Liter anfallen.
Der Preise für eine Halbliterflasche würde rechnerisch somit 13 beziehungsweise 16 Cent Zuckergetränkesteuer enthalten. Diese Beträge entsprechen allerdings noch nicht automatisch dem späteren Aufschlag im Laden. Bei vollständiger Weitergabe kommt grundsätzlich auch die darauf entfallende Umsatzsteuer hinzu. Für eine konkrete Preisprognose braucht es deshalb zusätzlich Informationen zur Flaschengröße, zur Rezeptur und zur Preispolitik des Anbieters.
Werden Softdrinks, Süßigkeiten und andere Produkte durch die Zuckersteuer teurer?
Bei steuerpflichtigen Softdrinks sind höhere Verkaufspreise zu erwarten, ihre genaue Höhe steht jedoch nicht fest. Hersteller und Händler entscheiden selbst, welchen Anteil der zusätzlichen Belastung sie weitergeben. Bei einem Liter Getränk in der oberen Stufe ergäbe eine vollständige Weitergabe einschließlich 19 Prozent Umsatzsteuer rechnerisch rund 38 Cent Mehrkosten. Das ist eine Beispielrechnung und keine verbindliche Preisankündigung. Unternehmen könnten stattdessen ihre Rezepturen ändern, um unter einen Schwellenwert zu gelangen.
Für Süßigkeiten lässt sich aus dieser Getränkesteuer dagegen kein unmittelbarer Steueraufschlag ableiten. Verbraucher sollten beim Preisvergleich außerdem die Packungsgröße kontrollieren. Ein unveränderter Flaschenpreis bedeutet schließlich keine Ersparnis, wenn der Hersteller gleichzeitig weniger Inhalt anbietet.
Zuckersteuer in anderen Ländern – Welche Erfahrungen gibt es?
Großbritannien führte seine Abgabe auf zuckergesüßte Erfrischungsgetränke 2018 ein. Dort zeigen die Daten vor allem deutliche Veränderungen bei den angebotenen und gekauften Getränken.
Laut dem amtlichen Bericht zur Zuckerreduktion von 2015 bis 2024 sank der nach Verkaufsmenge gewichtete durchschnittliche Zuckergehalt der erfassten Getränke um 47,4 Prozent. Die insgesamt darüber verkaufte Zuckermenge ging um 39,8 Prozent zurück, obwohl das Getränkevolumen zunahm. Diese Ergebnisse sprechen für veränderte Rezepturen und Kaufentscheidungen, erlauben aber keine identische Vorhersage für Deutschland. Entscheidend bleiben die konkrete Ausgestaltung und die Reaktionen der Hersteller.
Fazit
Die Zuckersteuer ab 2027 nimmt konkrete Formen an, bleibt zum aktuellen Stand aber ein laufendes Gesetzgebungsvorhaben. Geplant ist eine gestaffelte Abgabe auf bestimmte zuckergesüßte Getränke ab Juli. Verbraucher müssen deshalb vor allem bei zuckerreichen Softdrinks mit möglichen Mehrkosten rechnen.
Eine allgemeine zusätzliche Besteuerung von Schokolade, Keksen und anderen Süßwaren sieht das Vorhaben derzeit nicht vor. Für einen bewussten Einkauf lohnt sich der Vergleich von Zuckergehalt, Füllmenge und Literpreis bereits heute.
Wer seine Ausgaben und seinen Zuckerkonsum senken möchte, kann häufiger Wasser oder ungesüßten Tee wählen. Ob die Steuer langfristig die gewünschten gesundheitlichen und finanziellen Verbesserungen erreicht, müssen spätere Auswertungen zeigen.
arbeitet seit gut 30 Jahren als Wirtschafts- und Finanzjournalist, überdies seit rund zehn Jahren als Kommunikationsberater. Nach seinem Magister-Abschluss an der RWTH Aachen in den Fächern Germanistik, Anglistik und Politische Wissenschaft waren die ersten beruflichen Stationen Mitte der 1980er Jahre der Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen (Pressesprecher) sowie bis Mitte der 1990er Jahre einer der größten deutschen Finanzvertriebe (Kommunikationschef und Redenschreiber).